Stichtag für Führerschein-Umtausch rückt näher

Bußgelder drohen erst ab Juli

Bis zum 19. Januar müssen die ersten Jahrgänge ihre alten Führerscheine gegen neue umtauschen. Das gilt für alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Wer nicht rechtzeitig tauscht, riskiert bei der Polizeikontrolle ein Verwarngeld von 10 Euro. Allerdings soll das Verwarnungsgeld erst ab Juli erhoben werden - so hat es die Ministerkonferenz im Dezember vorgeschlagen. So lange aber kein passender Beschluss vorliegt, werden ab dem 19. Januar Bußgelder verteilt, heißt es von der Polizei.

Weitere Meldungen

skyline