Anzeige
Streit um Kinderachterbahn auf Cranger Kirmes
© Radio Herne/Zoé Kozlowski
Teilen:

Streit um Kinderachterbahn auf Cranger Kirmes

Verwaltungsgericht gibt der Stadt Recht

Veröffentlicht: Dienstag, 14.04.2026 03:35

Anzeige

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat jetzt der Stadt Herne in einer Cranger Kirmes-Angelegenheit Recht gegeben. Es ging um die Auswahl einer Kinderachterbahn für dieses Jahr.

Zwei Fahrgeschäfte mit gleichwertiger Attraktivität hatten es in die Endrunde des Auswahlverfahrens geschafft. Per Losverfahren, unter Aufsicht eines Justiziars, ist dann eine endgültige Entscheidung getroffen worden, zugunsten einer Kinderachterbahn mit Wurm-Motiv. Der unterlegene Schausteller hatte dagegen einen Eilantrag eingereicht. Das Gericht lehnte ihn allerdings ab. Die Auswahlentscheidung der Stadt sei rechtlich nicht zu beanstanden. Der unterlegene Schausteller kann sich jetzt noch an das Oberverwaltungsgericht wenden. Verfahren rund um die Auswahl von Fahrgeschäften kommen zwar immer mal wieder vor, seien aber insgesamt eher Einzelfälle, hieß es vom Gericht.

Anzeige
Anzeige
Anzeige