
© Sandra Cunningham - Fotolia
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In einem Eilverfahren soll das Verwaltungsgericht jetzt über die umstrittene Halloween-Deko in der Teutoburgia-Siedlung entscheiden. Ein Bürger will das gruselige Spektakel in der Zechenkolonie verbieten lassen – er sieht den Denkmalschutz verletzt. Er hatte sich auch bei der Bezirksregierung Arnsberg beschwert - dort will man sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Einzelheiten äußern, hieß es. Die Stadt Herne hatte bereits entschieden, dass die Deko bleiben darf, weil sie nach Halloween wieder abgebaut wird. Nun muss das Gericht im Eilverfahren klären, ob der Schmuck tatsächlich gegen Gesetze verstößt. Eine Entscheidung soll noch vor Halloween fallen.
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