Tattoo auf der Stirn

Der Prozessauftakt um eine Tätowierung, die als Strafe gestochen worden sein soll, lief nicht wie geplant.

© Stefan Erdmann / Radio Herne

Ein englisches Schimpfwort auf der Stirn - um diese Tätowierung dreht sich ein Verfahren, das heute angefangen hat. Von den vier angeklagten Hernern hat allerdings einer unentschuldigt gefehlt, weshalb die Anklage nicht verlesen werden konnte. Den vier zum Teil sehr jungen Hernern wird vorgeworfen, das Tattoo ihrem Opfer gegen seinen Willen gestochen zu haben, als Strafe. Selbst der Verteidiger des fehlenden Angeklagten hatte jetzt keine Ahnung, wo sein Mandant stecken könnte. Doch das soll sich bis zum nächsten Verhandlungstag ändern. Das Landgericht Bochum will einen Vorführ- oder sogar einen Haftbefehl gegen den 19-Jährigen erlassen. Der Grund für das Straf-Tattoo soll eine misslungene Tätowierung bei dem ältesten Angeklagten gewesen sein – angeblich mit einem Zahlendreher. Das Straf-Tattoo soll das 22-jährige Opfer bisher nicht entfernt haben. Der nächste Verhandlungstermin ist in gut zwei Wochen – dann hoffentlich mit viertem Angeklagten.

Weitere Meldungen

skyline