Trinkgeld gehört den Kellnern

Das Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen - nicht aber dem Chef.


© NGG-Region Ruhr

Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus aktuellem Anlass aufmerksam. Ein Teil der über 1400 Menschen, die in Herne in diesem Bereich arbeiten, gehe aber trotzdem leer aus, heißt es. Gerade in kleineren Betrieben komme es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwalte oder es sogar vom Personal zurückfordere. Das sei nicht rechtens, betont die Gewerkschaft. Betroffene sollten sich an die NGG wenden.



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