Urteil im Fall von Vandalismus am OHG gefallen

Vier Wochen Dauerarrest und 50 Sozialstunden für 15-jährigen Herner

Das Otto-Hahn Gymnasium wurde über Pfingsten von Unbekannten verwüstet. Die Schäden sind erheblich.
© Stadt Herne

Im Fall von Vandalismus am Otto-Hahn-Gymnasium gab es jetzt ein Urteil. Ein heute 15-jähriger Herner musste sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten, weil er zusammen mit anderen Kindern vor einem Jahr zu Pfingsten in die Schule eingebrochen war. Er war zum Tatzeitpunkt der einzige Strafmündige der Gruppe. In der Schule hatten sie Fenster eingeschlagen, Computer und Regale zerstört und Räume unter Wasser gesetzt. Der entstandene Sachschaden lag im sechsstelligen Bereich. Auch Sachbeschädigungen in der Mont-Cenis-Gesamtschule wurden verhandelt. Das Gericht hat eine Strafe von vier Wochen Dauerarrest und 50 Sozialstunden verhängt. Es habe sich um eine einzelne Tatserie gehandelt, danach sei er nicht wieder auffällig geworden, schädlichen Neigungen könne man bei dem 15-jährigen nicht feststellen, heißt es vom Bochumer Amtsgericht. Das Gericht habe sich deshalb gegen eine Jugendstrafe entschieden. Mit dem Urteil folgte das Jugendschöffengericht dem Antrag des Staatsanwaltes.

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