Urteil im Stalking-Prozess

Der Angeklagte muss für vier Jahre ins Gefängnis.

© Chodyra Mike - stock.adobe.com

Der Mann habe die entscheidende Schuld am Tod seiner Ex-Freundin, die sich mit Tabletten das Leben genommen hatte. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit gleich mehreren Punkten. Zum Beispiel vielen Zeugen, die geschildert haben, wie die Frau unter den Attacken gelitten hat. Dem Abschiedsbrief, in dem die Wanne-Eickelerin schreibt, er habe ihr den Rest gegeben, und dem Verhaltensmuster des Angeklagten. Bereits früher hat er seine Ex-Frauen und -Freundinnen gestalkt. Wörtlich hat der Vorsitzende Richter gesagt: „Er wollte sie demütigen, sie in Angst versetzen. Er wollte sie fertigmachen.“ Dennoch hat das Gericht den Haftbefehl aufgehoben. Damit ist der Mann bis zum Haftantritt auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre gefordert.

Weitere Meldungen

skyline