Urteil im Voodoo-Prozess

Im Herner Vodoo-Prozess hat das Gericht den Herner Hauptangeklagten zu einer hohen Haftstrafe verurteilt.

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Im sogenannten Voodoo-Prozess ist der hauptangeklagte Herner zu acht Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Bochum sprach ihn unter anderem des Menschenhandels, der Zwangsprostitution und der Nötigung für schuldig. Auch vier der anderen Angeklagten müssen in den Knast, einer erhielt noch Bewährung. Ihnen wurde vorgeworfen, Frauen aus Nigeria nach Deutschland geschleust und zur Prostitution gezwungen zu haben, auch in Herner Bordellen. Um ihnen Angst zu machen, belegten sie die oft minderjährigen Afrikanerinnen mit einem Vodoo-Fluch. Der Prozess lief fast zwei Jahre.

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