
© JacobST - Fotolia
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Sie hatte unter anderem ihrem Kind Betäubungsmittel gespritzt, damit ihre eigene Rauschgiftsucht nicht aufgedeckt wird. Die Frau war bereits im vergangenen Jahr dafür zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hatte den Richterspruch in geringen, eher unwichtigen Teilen aufgehoben.
Daraufhin ist jetzt vor dem Bochumer Landgericht neu verhandelt worden – mit dem gleichen Ergebnis wie zuvor.
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