Verfahren gegen Hernerin eingestellt

Strafantrag wurde zu spät gestellt

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Ein mutmaßlicher Schmuckdiebstahl bleibt unaufgeklärt. Eine junge Hernerin war angeklagt, ihrer Mutter mit einem Zweitschlüssel Goldschmuck aus ihrer Wohnung gestohlen zu haben. Nachdem sie es zuvor vehement abgelehnt hatte den Schlüssel an ihre Mutter zurückzugeben.

Allerdings musste das Bochumer Amtsgericht das Verfahren einstellen, da der Strafantrag zu spät gestellt worden war – knapp vier Jahre nach der Tat.

Nur der Verteidigerin war aufgefallen, dass es hier um einen Familiendiebstahl geht und dabei der Antrag spätestens drei Monate nach Kenntnis von der Tat gestellt werden muss.

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