Vergewaltigungsurteil gegen 20-jährigen Herner

Ein Vergewaltigungsurteil des Bochumer Landgerichts gegen einen 20-jährigen Herner muss teilweise neu begründet werden.









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Der Bundesgerichtshof hatte den 20-jährigen im Januar letzten Jahres neben einer Haftstrafe auch zu einer anschließenden Sicherheitsverwahrung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt aber entschieden, dass diese nicht ausreichend begründet worden ist. Eine andere Jugendstrafkammer des Gerichts müsse das nun nachholen. Der geständige Herner wurde verurteilt, weil er nach einer gemeinsamen Taxifahrt eine Frau in deren Wohnung brutal zusammengeschlagen, gedrosselt und vergewaltigt hat. Außerdem hatte er 2017 in Essen einen 33-Jährigen brutal zusammengeschlagen und beraubt.

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