Verstöße gegen Masernimpfpflicht

Nur vereinzelte Rückmeldungen an die Stadt

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Seit rund zweieinhalb Jahren gilt auch in Herne die Masernimpfpflicht. Die Nachweisfrist ist abgelaufen. Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder Krankenhäuser müssen Verstöße ihrer Mitarbeiter oder der Schüler und Kinder gegen die Masernimpfpflicht dem Herner Gesundheitsamt melden.

Solche Meldungen seien seit Beginn der Masernimpfpflicht unregelmäßig immer wieder eingegangen, heißt es von dort, Sie lägen aus verschiedenen Bereichen vor. Ein Großteil beziehe sich auf Schülerinnen und Schüler und Kindergartenkinder. Der Gesundheitsamt gibt hier eine Zahl von kleiner Einhundert an.

Aus sonstigen Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Pflegeheimen gäbe es nur vereinzelte Rückmeldungen. Von der Möglichkeit, Betretungsverbote oder Bußgelder auszusprechen hat die Stadt nach eigenen Angaben bisher noch keinen Gebrauch gemacht.

Das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen, heißt es.

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