
© NABU/Frank Hecker
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Wer seine Hecke zurückschneiden möchte, hat dazu nur noch wenige Tage Zeit - in knapp zwei Wochen beginnt die Vogelschutzzeit. Bis zum 30. September sind dann keine Kahlschläge mehr erlaubt, da Vögel in Hecken oder Sträuchern zum Beispiel ihre Nester bauen, brüten und Nahrung suchen. Auch das Entfernen der Pflanzen ist in dieser Zeit verboten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Ordnungsgelder, die in Extremfällen bis zu 50 000 Euro reichen können, warnt die Stadt Herne. Schonende Pflegeschnitte seien zwar weiterhin erlaubt, allerdings mahnt die Stadt auch hier zu Rücksicht - im Zweifel solle man sich lieber vorher vergewissern, dass man keine brütenden Tiere stört oder Nester beschädigt.
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