Wanne-Eickeler muss ins Gefängnis

Nach Messterstecherei vor Kneipe

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Ein Messerstecher aus Wanne-Eickel ist vom Bochumer Landgericht zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter haben ihn der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Der 22-Jährige war nach einem Besuch der Cranger Kirmes vor einer Kneipe an der Hauptstraße in einen Streit geraten und hatte mit einem Messer zugestochen. Wie und warum es zu dem Streit gekommen ist, konnte das Gericht nicht klären. Aber klar ist, dass der Angeklagte einem Freund ein Messer entrissen hat und mit drastischen Worten erklärte, er wolle den Kontrahenten niedermachen. Obwohl der ihn in den Schwitzkasten nahm, schaffte es der 22- Jährige ihm in den Rücken zu stechen. Zum Glück keine tiefe Wunde, und sie ist inzwischen folgenlos verheilt. Die vergleichsweise hohe Strafe verdankt der Mann zu einem guten Teil seinen einschlägigen Vorstrafen. So war er erst acht Monate vor der Tat aus dem Jugendgefängnis entlassen worden.

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