
© OFC Pictures - stock.adobe.com
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Bei winterlichem Wetter und Temperaturen in unserer Stadt muss der Schnee geräumt und bei Glätte auch gestreut werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hier bei uns in Herne hin. Demnach müssten Bürgersteige und Zufahrten in der Regel von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends frei von Schnee und Eis sein. Zuständig für die Schneeräumung sind die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, in vielen Fällen aber auch Mieterinnen und Mieter. Dann muss die Pflicht zur Schneeräumung im Mietvertrag vereinbart worden sein, so die Verbraucherzentrale.
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