Wohin mit dem Wohnmobil? Darauf sollten Besitzer achten

Mit dem Wohnmobil in Urlaub fahren: Für viele Familien ist dies eine sinnvolle Alternative geworden, vor allem aufgrund der Corona-Pandemie. Doch es gibt ein Problem mit den Campern.

© ADAC Nordrhein

In NRW sind laut Landesbetrieb IT.NRW zum 1. Januar 2022 insgesamt 156.061 Wohnmobile zugelassen gewesen. Das sind 35.567 Fahrzeuge mehr als zwei Jahre zuvor. Dieses Plus von fast 30 Prozent führt zu Parkdruck, der vor allem in den Großstädten Nordrhein-Westfalens nicht lösbar scheint.

"Stellplätze sind oft Mangelware, auch für Wohnmobile", sagt Roman Suthold vom ADAC Nordrhein. Außerhalb der Urlaubszeiten stehen Wohnmobile und -wagen in Anwohnergebieten herum und das führt meist zu Unmut bei den Anwohnern, die selbst verzweifelt auf Parkplatzsuche sind. "Das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum bringt über kurz oder lang erfahrungsgemäß Ärger mit sich, auch wenn die meisten der Wohnmobile oder Gespanne legal am Straßenrand oder auf Parkplätzen stehen", so der Mobilitätsexperte

Das sagt das Gesetz zum Abstellen von Campern

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen Wohnmobile dort parken, wo es nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung oder durch entsprechende Schilder nicht ausdrücklich verboten oder der Platz für bestimmte andere Fahrzeugtypen reserviert ist, wie beispielsweise Busse oder Lkws. Ein Zeitlimit für das Abstellen eines Campers gibt es nicht.

Wichtig: Wohnwagen dürfen hingegen abgekoppelt nicht länger als zwei Wochen am Straßenrand stehen. Auch im eigenen Garten kann man den Wohnwagen nicht dauerhaft abstellen. Das wird als "überwiegend ortsgebundene Nutzung" im Sinne des Baurechts interpretiert und bedarf einer speziellen Genehmigung durch die Baubehörden.

Das empfiehlt der ADAC Nordrhein

Der ADAC Nordrhein plädiert in dieser Angelegenheit für "gegenseitige Rücksichtsmaßnahme. Ein klärendes Gespräch zwischen Nachbarn oder Anwohnern vor Ort ist im Konfliktfall oft das Vernünftigste", empfiehlt Experte Suthold.

Ein Aspekt dürfe dabei nicht missachtet werden. Halter von Campern sollten auch andere Verkehrsteilnehmer im Blick behalten. Wenn zum Beispiel ein Wohnmobil zwar korrekt auf Schulwegen abgestellt wird, behindert er allerdings möglicherweise die Sicht von und auf Schulkinder beim Überqueren einer Straße. Es wäre daher besser, so der ADAC, wenn man sein Wohnmobil oder den Wohnwagen nicht vor Schulen oder Kindergarten parkt. Es wäre daher ratsam, dass Kaufinteressenten sich vorher Gedanken machen, wo ein geeigneter Stellplatz für das eigene Wohnmobil sein könnte.

Autor: Joachim Schultheis (mit ADAC)

Weitere Meldungen

skyline