Zum 30. November: Freitesten in NRW fällt weg, Isolationspflicht bleibt

Obwohl erste Länder auf die Isolationspflicht verzichten, hält Nordrhein-Westfalen an diesem Corona-Instrument fest, lockert es lediglich. Eine weitere Änderung gibt es aber.

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Zum 30. November lockert Nordrhein-Westfalen die Corona-Regeln ein wenig. Das Freitesten nach einer Coronainfektion entfällt. Bürgerinnen und Bürger müssen daher keinen verpflichtenden negativen Coronatest mehr vorzeigen. Ausnahmen von dieser Lockerung gibt es für die, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind. Sie dürfen so lange nicht arbeiten, bis ein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.

Isolationspflicht von fünf Tagen

Statt wie bisher zehn Tage, wird die Isolationspflicht in NRW auf fünf Tage verkürzt. Heißt: Wer sich positiv testet, ist verpflichtet, sich zur Kontrolle beim Arzt oder in einem offiziellen Testzentrum ein zweites Mal testen zu lassen - sei es per PCR- oder Schnelltest. Ist dieser Kontrolltest positiv, muss man sich für fünf Tage in Isolation begeben. Gerechnet wird dabei erst ab dem ersten vollständigen Tag der Isolierung.

In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gibt es seit Neuem überhaupt keine Isolationspflicht mehr. Soweit möchte die NRW-Regierung aus CDU und Grünen nicht gehen. "Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen", sagt Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister.

Unterstützung erhält er aus der Opposition von der SPD, während die FDP hingegen das Bestehen der Isolationspflicht kritisiert. Yvonne Gebauer, ehemalige Schulministerin in NRW und nun gesundheitspolitische Sprecherin der FDP im Landtag, erklärt, dass sich die NRW-Regierung nur mit "Trippelschritten" im Umgang mit Corona fortbewege. Die Partei erwarte mehr Eigenverantwortung für die Menschen.

Die nun gültige Corona-Verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist ab dem 30. November gültig. Offiziell läuft sie mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ab.

Autor: Joachim Schultheis

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