Herner muss nach Haft nicht in Sicherungsverwahrung

Strafe wegen Vergewaltigung und Körperverletzung bleibt bestehen

© JacobST - Fotolia

Im zweiten Prozess um eine brutale Vergewaltigung in Herne hat das Landgericht Bochum ein nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Es ist damit den Bedenken des Bundesgerichtshofs gefolgt, der das erste Urteil in dem Punkt aufgehoben hatte. Die eigentliche Strafe wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung bleibt aber bestehen. Bereits im ersten Verfahren hatte das Landgericht den Herner zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt.

Neben der Vergewaltigung der Frau in ihrer Wohnung auch wegen eines schwer gewalttätigen Überfalls in Essen. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof bestätigt. Nur die Prüfung der Sicherungsverwahrung nach der Haft hatte der BGH beanstandet. Und die ist jetzt auch aufgehoben. Angesichts der Brutalität der Taten und eines inzwischen weiteren Vorfalls im Gefängnis dürfte der 22-Jährige wohl die volle Haftstrafe absitzen.

Weitere Meldungen

skyline