Kommunalwahl in Herne
Veröffentlicht: Sonntag, 14.09.2025 07:37
In Herne und Wanne-Eickel werden heute von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr das Stadtoberhaupt, der Rat, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat und das Ruhrparlament gewählt.

Update: Die Kommunalwahl ist fast reibungslos und pünktlich gestartet, bis auf das Wahllokal in der Kita Zauberland. Dort wurde zunächst ein mobiles Wahllokal eingerichtet.
Gegen 10:00 Uhr will die Stadt eine erste Abfrage zur Wahlbeteiligung starten. Bis Freitag wurden gut 22.000 Briefwahlanträge gestellt.
In unserer Stadt finden heute die Kommunalwahlen statt. Die 82 Wahllokale haben von 8:00 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Jeder der gut 115.000 Wahlberechtigte erhält vier Stimmzettel, für die Wahl des Stadtoberhaupts, des Rats, der Bezirksvertretung und des Ruhrparlaments. Jeweils darf ein Kreuz gemacht werden. Außerdem wird heute auch der Integrationsrat gewählt.
Wer wahlberechtigt ist, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalt hat und wissen möchte, wo sein Wahlraum ist, gelangt über diesen Link zum Wahlraumfinder oder kann die Information per Telefon über 0 23 23 / 16 16 09 erfragen. Unter Vorlage des Personalausweises oder Passes ist dann die Teilnahme an der Wahl im jeweiligen Wahllokal möglich. Rote und orange Wahlbriefe können heute bis spätestens 16 Uhr in einen der Hausbriefkästen am Rathaus Wanne, Rathaus Herne oder am Technischen Rathaus eingeworfen werden. Die Briefkästen werden um 16 Uhr geleert, so dass die Wahlbriefe bei der Auszählung noch berücksichtigt werden. Mit ersten Auszählungsergebnissen wird gegen 18:45 Uhr gerechnet.
Wir aktualisieren diesen Text fortlaufend mit Updates vom Wahltag.
Die Stadt macht zudem auf folgende Regelungen aufmerksam, die heute in den Wahlräumen gelten:
- Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
- Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Er ordnet bei Andrang zum Wahlraum den Zutritt.
- Die Mitglieder der Wahlorgane und ihre Stellvertreter*innen dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen. Ausnahme: eine Bedeckung von Mund und Nase zum Zwecke des Infektionsschutzes.
- Die Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen.
- Den Anwesenden ist jede Einflussnahme auf die Wahlhandlung und das Wahlergebnis untersagt.
- Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
- Wählerinnen und Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen. Diese reicht in der Regel als Legitimation aus. Der Wahlvorstand darf jedoch stets die Vorlage des Personalausweises oder Passes zur Identitätsfeststellung verlangen.
- In der Wahlkabine ist es nicht erlaubt, zu fotografieren oder zu filmen.
- Wahlbeobachtung ist erlaubt. Ein Eingreifen in die Wahlhandlung und das Fotografieren oder Filmen von beispielsweise Wählerverzeichnissen, Wahlniederschriften, Stimmzetteln sowie Wahlscheinen ist wegen möglicher Gefährdung des Wahlgeheimnisses unzulässig.
- Ebenso unzulässig ist die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit.