Teilnahmebedingungen und Datenschutz: Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!

Hier findet ihr die Teilnahmebedingungen für die Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!

Teilnahmebedingungen

Die Aktion Lichtblicke e. V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Lokalradios Nordrhein- Westfalens (NRW) und RADIO NRW für alle Hörer* der Lokalradios in NRW die Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!. Die Aktion Lichtblicke e.V. ist eine gemeinsame Spendenaktion des Mantelprogrammanbieters RADIO NRW, des Verbandes Lokaler Rundfunk (VLR) für die 45 Lokalradios in NRW sowie der kirchlichen Hilfswerke Diakonie und Caritas in Nordrhein-Westfalen. Der gemeinnützige Verein Aktion Lichtblicke e.V. sammelt und verteilt Spenden für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in NRW sowie für deren Familien. Mit Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! sollen ebenfalls insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche aus NRW gefördert werden. Die Lokalradios in NRW und RADIO NRW als Rahmenprogrammanbieter begleiten die Aktion und rufen ihre Hörer zur Teilnahme auf. 

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der von der Aktion Lichtblicke e. V. veranstalteten Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an: 

2. Teilnahmeberechtigung

Angesprochen sind (karitative) Verbände, Vereine, soziale Einrichtungen, Jugendtreffs, Eltern- initiativen oder Nachbarschaftshilfen mit Sitz in NRW, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die sich für die oben genannten Zielgruppen engagieren und soziale Projekte umsetzen wollen, die sich an (benachteiligte) Kinder und Jugendliche wenden. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Aktion Lichtblicke e. V. behält sich vor, die Altersangaben der Teilnehmer zu überprüfen. 

3. Bewerbungszeitraum

Die Bewerbungsunterlagen für diese Aktion können ab dem 07. April 2023 über das Bewerbungsformular bei eurem Lokalradio eingereicht werden. Der Bewerbungszeitraum für den Bereich des jeweiligen Lokalradios endet, wenn das Lokalradio die maximale Ausschüttungssumme von 25.000 € pro Lokalradio ausgeschüttet oder entsprechende Ausschüttungsentscheidungen getroffen hat, spätestens aber am 24. November 2023, 23.59 Uhr. Bewerbungen, die nach dem Ende des Bewerbungszeitraums eingehen, bleiben unberücksichtigt. 

4. Teilnahmeweg

Voraussetzung für die Teilnahme sind das Ausfüllen und Absenden des Bewerbungsformulars, das auf der Website eures Lokalradios im unter Ziffer 3 genannten Bewerbungszeitraum zum Ausfüllen bereitsteht. Alle im Bewerbungsformular genannten Felder müssen ausgefüllt sein. Die Kurzbeschreibung sowie die Mittelverwendung des Projektes sollten so ausführlich beschrieben sein, damit man als Außenstehender einen guten Einblick über Ziel und Zweck des Projektes bekommen kann. Die Aktion Lichtblicke e. V., RADIO NRW und die NRW-Lokalradios haften nicht für den verspäteten und/oder unvollständigen Eingang der Bewerbungsunterlagen. 

5. Aktionsablauf

In dem unter Ziffer 3 genannten Bewerbungszeitraum ruft das Lokalradio vor Ort seine Hörer auf, sich mit dem unter Ziffer 4 genannten Bewerbungsformular im Rahmen der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! um die lokal ausgelobten Geldmittel zu bewerben. 

Folgende Rahmenbedingungen müssen für eine ordnungsgemäße Bewerbung erfüllt sein: 


  • Die angesprochenen Zielgruppen sind (karitative) Verbände, Vereine, soziale Einrichtungen, Schulen, Kitas, Jugendtreffs, Elterninitiativen oder Nachbarschaftshilfen mit Sitz in NRW, die sich für die Förderung von (benachteiligten) Kindern und Jugendlichen einsetzen. 
  • Aus dem Online-Bewerbungsformular müssen geplante Projekte oder kreative Konzepte hervorgehen, durch die (benachteiligte) Kinder und Jugendliche profitieren. 
  • Die geplante Verwendung der Fördermittel der Aktion Lichtblicke muss klar formuliert sein. Beispiele sind Verwendungszwecke wie die Schaffung oder Sanierung von (maroden) Sportstätten, Ausstattung von (Sport-)Vereinen mit Materialien, Trikots oder Sportgeräten, Hilfsangebote und Freizeitaktivitäten zur besseren Integration von jungen Geflüchteten oder Kindern, die von der NRW-Flutkatastrophe 2021 betroffen waren, Ausstattung oder Erlebnisangebote für Jugendtreffs, Projekte, die den Kita- und Schulalltag verbessern, bei denen es aber keine staatliche oder kommunale Förderung gibt oder die angebotenen finanziellen Mittel nicht ausreichen etc.. Voraussetzung ist, dass die bewilligten Geldmittel ausschließlich für (benachteiligte) Kinder und Jugendliche aus NRW verwendet werden. Bei den eingereichten Projekten muss eine Unterstützung (insbesondere hilfsbedürftiger) Kinder vorhanden und klar nachvollziehbar sein. 
  • Die Mittelverwendung muss bis zum 31.12.2024 erfolgt sein und mit einer Beschreibung, wofür die Mittel eingesetzt wurden, sowie Belegen/Quittungen nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis ist vom Mittelempfänger direkt an das Lichtblicke-Büro in Oberhausen zu senden (danke@lichtblicke.de). Sollten die Mittel nicht im oben genannten Zeitraum verausgabt werden können, so ist dies unter Angabe von Gründen für die Zeitverzögerung ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse zu melden. Eine Rückforderung der ausgezahlten Mittel bei Ausbleiben von Nachweisen, Übermittlung unvollständiger Nachweise über die Mittelverwendung oder ausbleibender Verausgabung bis zum 31.12.2024 bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Jedes Lokalradio, das die Aktion begleitet, darf eine Fördersumme der Aktion Lichtblicke e.V. 

i.H.v. insgesamt max. 25.000 Euro vergeben. Dabei entscheidet jedes teilnehmende Lokalradio – durch eine vom jeweiligen Lokalradio frei zusammengesetzte Jury – selbst, wie diese Summe für die einzelnen Projekte aufgeteilt wird. Die Entscheidung über die Aufteilung der ausgelobten Fördersumme kann ein Lokalradio auch nach Sichtung der Projekteinreichungen festlegen. Die finale Entscheidung über die Bewilligung der Geldmittel trifft der Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e. V. im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Ziffer 6. 

Die Aktion Lichtblicke e.V. behält sich vor, Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die tatsächliche und/oder rechtliche Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt auch, wenn die Durchführung dieser Sonderaktion von einem deutschen Gericht untersagt wird. 

6. Auswahlverfahren der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!

Projekte, die ab dem in Ziffer 3 genannten Beginn des Bewerbungszeitraums bei einem Lokalradio eingehen, werden durch eine lokale Jury eines jeden teilnehmenden Lokalradios gesichtet und gemäß der Kriterien, die unter Ziffer 5 beschrieben sind, bewertet. Über die Zusammensetzung der Jury entscheidet das jeweilige Lokalradio nach freiem Ermessen. Die Projekte mit den meisten lokalen Jurystimmen werden dem Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e.V. zur finalen Entscheidung vorgelegt. Der Spendenbeirat ist gemäß § 10 der Satzung der Aktion Lichtblicke e.V. für die Mittelvergabe gemäß den Vergaberichtlinien zuständig und entscheidet über die Ausschüttung der Spenden. Die Entscheidung der Jury darüber, welche Projekte sie dem Spendenbeirat vorlegt, sowie die Entscheidung des Spendenbeirats, Mittel an ein Projekt zu vergeben, kann schon innerhalb des Bewerbungszeitraums erfolgen. Auch rechtzeitig eingereichte Bewerbungen können deshalb unberücksichtigt bleiben, wenn die Jury bereits die Entscheidung getroffen hat, dem Spendenbeirat Projekte vorzulegen, mit denen die Fördersumme von 25.000 € pro Lokalradio bereits ausgeschöpft wäre. Der Jury steht es frei, dem Spendenbeirat vorzuschlagen, an ein Projekt weniger als die in der Bewerbung genannte Fördersumme auszuschütten. Die Ansprechpartner der bewilligten Projekte werden per E-Mail oder telefonisch von ihrem Lokalradio über die Bewilligung benachrichtigt. 

7. Rechtsweg

Im Zweifel und bei Unstimmigkeiten entscheidet der Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e.V. nach bestem Wissen und Gewissen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einen Anspruch auf eine monetäre Förderungsleistung gibt es nicht. 

8. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle eine gültige Klausel, die der Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommen. Die übrigen Bedingungen bleiben wirksam. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke. 

Datenschutzhinweise zur Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!

Die Aktion Lichtblicke e. V, c/o Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V., Georgstraße 7, 50676 Köln, veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Lokalradios Nordrhein-Westfalens (NRW) für alle Hörer* der Lokalradios in NRW die Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!. Die Aktion Lichtblicke e.V. ist eine gemeinsame Spendenaktion des Mantelprogrammanbieters RADIO NRW, des Verbandes Lokaler Rundfunk (VLR) für die 45 Lokalradios in NRW sowie der kirchlichen Hilfswerke Diakonie und Caritas in Nordrhein-Westfalen. Der gemeinnützige Verein Aktion Lichtblicke e.V. sammelt und verteilt Spenden für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in NRW sowie für deren Familien. Mit der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! sollen ebenfalls Kinder und Jugendliche aus NRW gefördert werden. Die Lokalradios in NRW sowie RADIO NRW als Rahmenprogrammanbieter begleiten die Aktion und rufen ihre Hörer zur Teilnahme auf. 

Zur Teilnahme an dieser Aktion werden die Teilnehmer um die Angabe von Daten (Projektbeschreibung, Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Mobilnummer, E-Mail-Adresse)) sowie nach der geplanten Mittelverwendung gebeten. Diese Angaben dienen ausschließlich der Durchführung von Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! und damit der Vertragserfüllung. Ohne die Bereitstellung dieser Daten kann die Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! nicht durchgeführt werden. 

Die Aktion Lichtblicke e.V., die teilnehmenden Lokalradios sowie RADIO NRW speichern und nutzen die im Rahmen der Teilnahme an der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! vom Teilnehmer übermittelten Daten nur so lange, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Sonderaktion erforderlich ist. Nach Beendigung der Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! werden die Daten gelöscht mit Ausnahme der Daten zu Projekten, die einen positiven Bescheid und damit eine finanzielle Leistung von der Aktion Lichtblicke e.V. erhalten. Diese Daten werden von der Aktion Lichtblicke e.V. über einen längeren Zeitraum gespeichert, um eine Nachvollziehbarkeit der getätigten Ausgaben zu gewährleisten. 

Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit von der Aktion Lichtblicke e.V., von RADIO NRW und von seinem Lokalradio Auskunft über seine dort gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen (Art. 15 DS-GVO).

Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einzulegen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung bleibt dadurch unberührt (Art. 21 DS-GVO). Der Teilnehmer ist ebenfalls berechtigt, eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (Art. 16, 17 DS-GVO). Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Datensicherheit oder für die Geltendmachung der vorstehend genannten Rechte erreicht der Teilnehmer die Aktion Lichtblicke e.V. per E-Mail unter danke@lichtblicke.de oder unter datenschutz@radionrw.de. Teilnehmer haben zudem das Recht, sich wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Wege der Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW) zu wenden. Zu beachten ist, dass im Falle der Geltendmachung eines Widerspruchs oder Anspruchs auf Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten während der Durchführung der Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE! durch den Teilnehmer, dieser nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann. 

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.

skyline