Staatsanwalt fordert Höchststrafe

Der Prozess um die Wannerin, die zwei ihrer Kinder umgebracht haben soll, neigt sich dem Ende zu.

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Im Prozess um die mutmaßliche Kindermörderin aus Wanne hat heute der Staatsanwalt die Höchststrafe gefordert. Außerdem beantragte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Haftstrafe von weit mehr als 15 Jahren bedeuten würde. Mit absolutem Vernichtungswillen habe die Frau ihre beiden erstgeborenen Söhne erstickt, so der Staatsanwalt. Die erste Tat sei Totschlag, da ein Mord nicht nachzuweisen sei. Die zweite Tat sei eindeutig Mord. Das Motiv: Die Kinder hätten ihr bei ihrem Party-Leben im Weg gestanden. Als Beweis hat der Ankläger jetzt wieder die verdeckte Ermittlerin ins Spiel gebracht. Deren Aussage hatte das Gericht für nicht verwertbar erklärt, weil sie die Angeklagte rechtswidrig in eine Falle gelockt habe. Doch das sieht der Staatsanwalt anders. Nächste Woche sollen die Plädoyers der Verteidigung folgen.

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